Avr Hessen Nassau Entgelttabelle 2019. § 17 der Anlage 8a AVR), der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 9 AVR bzw. Avr Anlage 2 Gehaltstabelle 2019. AVR Diakonie 2020: Gehaltstabelle, Gehalt, Arbeitsbedingungen. § 15 Abs 6 AK-Ordnung. ARE 5 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Mariaberg e.V., Gammertingen, im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens, ARE 6 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung der Esslinger-Beschäftigungs-Initiative gGmbH, ARE 7 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für die Alexander-Stift GmbH, Stuttgart, im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens, ARE 8 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung des Sozialunternehmens Neue Arbeit gGmbH, Stuttgart, ARE 9 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für das Johannes-Brenz-Haus, Schwäbisch Gmünd, der Stiftung Evangelische Altenheimat, ARE 10 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung der Esslinger-Beschäftigungs-Initiative gGmbH, ARE 11 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Wilhelmshilfe e.V., Göppingen, im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens, ARE 12 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diak Altenhilfe Stuttgart gemeinnützige GmbH, ARE 13 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung Alexander-Stift GmbH, Stuttgart, ARE 14 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für die Stiftung Evangelische Altenheimat, Stuttgart, und für die Evangelische Altenheimat gGmbH, Stuttgart, ARE 15 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Neue Arbeit Zollern Achalm e.V., Albstadt, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens, ARE 16 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landschloss Korntal gemeinnützige GmbH, ARE 17 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Sozialtherapeutischen Verein e.V., Holzgerlingen, ARE 19 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialunternehmens Neue Arbeit gGmbH, Stuttgart, im Unternehmensteil „Arbeitsmarktpolitische MaÃnahmen“, ARE 20 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung des Neue Arbeit Neckar-Alb e.V., Tübingen, für die Jahre 2014 bis 2017, ARE 21 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für die Diakonische Jugendhilfe Region Heilbronn e. V., Eppingen-Kleingartach, für die Jahre 2014 bis 2016, ARE 22 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Konzern und Dienststellenverbund „Die Zieglerschen e.V. AVR-Lohntabellen für 16 Bundesländer Erste Länder haben Entgelttabellen schon fortentwickelt Baden-Württemberg, Niedersachsen (2), Sachsen-Anhalt (2), Thüringen, Sachsen in Planung: Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen Vereinbarungen mit Kostenträgern auf Basis der AVR in einigen Bundesländern AVR … Die Einstufung in eine Vergütungsgruppe erfolgt durch die Tätigkeitsmerkmale der jeweiligen Aufgabe. Wir haben in der chemischen Industrie einmal mehr gezeigt, dass eine starke Gewerkschaft nachhaltige Ergebnisse für die Arbeitnehmer erzielt. ZRW 21 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wörnersberger Ankers, Christliches Lebenszentrum für junge Menschen e. V. ZRW 28 Sonderregelung zur Zukunftssicherung der Bad Sebastiansweiler gGmbH, ZRW 36 Sonderregelung zur Anstellungsgrundlage in der Bad Sebastiansweiler GmbH, ZRW 37 Anstellungsgrundlage für die bei der Evangelischen Diakonieschwesternschaft Herrenberg-Korntal e. V. privatrechtlich angestellten und im Rahmen von Gestellungsverträgen in den Krankenhäusern Robert-Bosch-Krankenhaus, Stuttgart, Krankenhaus Siloah, Pforzheim und Klinikverbund Südwest GmbH, Sindelfingen beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ZRW 39 Sonderregelung zur Zukunftssicherung für das Seniorenzentrum Am Rosengarten, Bondorf, der Evangelischen Altenheimat gGmbH, Stuttgart, ZRW 40 Sonderregelung zur Zukunftssicherung der Kurhaus Bad Boll GmbH, ZRW 41 Sonderregelung zur Zukunftssicherung des Sozialunternehmens Neue Arbeit gGmbH Stuttgart, Arbeitsrechtliche Regelung zur Anwendung der Entgelttabellen im Zuge der Überleitung in die AVR-Württemberg – Erstes Buch – und der Erhöhung der Entgelte im Jahr 2009 (ARR-Tabellenanwendung), Zweites Buch (II): Arbeitsrechtliche Regelung zur Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die AVR-Württemberg – Erstes Buch – und zur Regelung des Übergangsrechts (Seite 263), § 2 Ablösung bisheriger Arbeitsrechtlicher Regelungen, § 3 Überleitung in die AVR-Württemberg – Erstes Buch –, § 6 Stufenzuordnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsgruppeneinteilung A und K, § 7 Stufenzuordnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsgruppeneinteilung H, § 10 Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeiten, § 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, 4. Dezember 2008, § 22 Regelungen zu Fort- und Weiterbildung, zu Wege- und Umkleidezeiten und zur Arbeitszeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 18 Abs. 2 BT-K ab 1.3.2020, Anlage G zu § 46 Abs. Ãbergangs- und Schlussvorschriften (VKA), Teil 3.2 Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) einschlieÃlich ergänzender Bestimmungen, § 41 Besondere Regelung zum Geltungsbereich TVöD, § 42 Allgemeine Pflichten der Ãrztinnen und Ãrzte, § 43 Zu § 5 Qualifizierung â Ãrztinnen/Ãrzte, § 45 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, § 47 Sonderkündigungsrecht der Bereitschaftsdienst- und Rufbereitschaftsregelung, § 50 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit, § 53 Zu § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen, Anlage C zu § 52 Abs. Juli 2020 in Kraft. AVR Bayern Internetausgabe des Diakonischen Werkes Bayern Stand 03.05.2018 Entgelttabelle Ärzte vom 01.05.2018 77 Anlage 4 Arbeitsrechtsregelung für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB Entgelttabelle AVR Caritas Anlage 33 – 01.03.2020 - 31.08.2020 (RK Ost – Tarifgebiet West, Mitarbeiter in Kindertagesstätten nach §§ … Die Anlagen zur AVR-Caritas. Wir haben uns nicht nur um ein deutliches Einkommenswachstum in einem … Dienste für Menschen gGmbH, Diakonie mobil GmbH und Aerpah Krankenhausgesellschaft mbH. Avr Erhöhung 2019. Abschnitt. 2 BT-K 1.4.2019 â 29.2.2020, Anlage C zu § 52 Abs. August 2020, Ausgabe vom 15. 5 Buchst, c) bleiben Mitarbeitende auch dann, wenn in ihren vor dem 31. der AK-Beschlüsse sowie der Bischofs- entscheidungen gem. Stand 01.11.2020 - zu den bis zum 31.12.2019 geltenden Regelungen. 1 Ausbildungsvertrag BT Pflege â Pflegeberufegesetz, Teil 4.2 Bestimmungen zum TVAöD â Besonderer Teil BBiG â (TVAöD-BBiG), § 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel, Lernmittelzuschuss, Teil 4.3 Bestimmungen zum TVAöD â Besonderer Teil Pflege â (TVAöD-Pflege), § 15 Zusätzliche Altersversorgung für Heilerziehungspflegeschülerinnen und -schüler, § 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Haftung, Schutzkleidung, § 12 Entgeltfortzahlungen in anderen Fällen, § 15 Beendigung des Praktikantenverhältnisses, Anlage zu § 2 Abs. Avr Bayern Diakonie 2019. Die Leitrichtlinien einschließlich Leittarif für die Berufe am Menschen bei der Diakonie heißen AVR.DD. April 2014 einschließlich ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2018 (TV Sonderzahlung 2018) vom 18. Dezember 2008 hinaus fortgelten oder von Anwendungsrelevanz sind (Auswahl) sowie abgelöste Regelungen der zum 1. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Die AVR Stand 01.01.2021 gem. Liebe Kundinnen und Kunden, es ist beschlossen. 1 BT-B 1.3.2018 – 31.3.2019, Anlage C (VKA) zu § 52 Abs. ZRW 13 Ergänzung des § 9 Abs. 4 BT-B Bereitschaftsdienstentgelt, Teil 4.1 Bestimmungen zum TVAöD – Allgemeiner Teil (AT) –, § 1a Geltungsbereich des Besonderen Teils, § 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Schadenshaftung, § 7 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit, § 10 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, § 12a Entgeltfortzahlung in anderen Fällen, § 16 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses, § 20a In-Kraft-Treten, Laufzeit des Besonderen Teils, Anlage 1 zu § 2 Abs. Alle Angaben und Daten wurden nach bestem Wissen erstellt, es wird jedoch keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen. 3 ArbZG, § 23 Erschwerniszuschläge, Schichtzulagen, 4a. 1 ZRW 1 Teil 3 AVR-Wü/IV, Fünftes Buch (V): Zusatzregelungen für diakonische Einrichtungen (ZRW), Verfahrensregelungen zur Bestandssicherung diakonischer Einrichtungen, Teil 3: Verfahren zur dauerhaften Sicherung der Leistungsangebote, ZRW 2 Sonderurlaub für Mitarbeiter in Diakonischen Einrichtungen zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Arbeitsrechtliche Regelung zum Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Qualitätssicherung, Leistungsabrechnung und Statistiken, Arbeitsrechtsregelung für Freiwillige Helferinnen und Freiwillige Helfer im Modelprojekt „Freiwilliges Soziales Jahr PLUS (FSJPLUS)“. Der Tarifvertrag beinhaltet unter anderem schrittweise steigende Tarifentgelte ab April 2020 sowie die Angleichung der Löhne in Ost und West. Anfang März 2020 kam es zwischen dem Marburger Bund (MB) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu einer Tarifeinigung. Avr Tariferhöhung 2020 . Rückwirkend zum 1. Dezember 2008, § 22 Regelungen zu Fort- und Weiterbildung, zu Wege- und Umkleidezeiten und zur Arbeitszeit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäà § 18 Abs. ARE 4 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung der Evangelischen Jugendheime Heidenheim e.V. Dezember 2008 geltenden Fassung, die nach MaÃgabe der neugefassten Regelungen der AVR-Württemberg â Erstes bis Fünftes Buch â über den am 31. Tarifvertrag chemische industrie entgelttabelle baden-württemberg. ARE 5 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Mariaberg e.V., Gammertingen, im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens, ARE 6 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung der Esslinger-Beschäftigungs-Initiative gGmbH, ARE 7 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für die Alexander-Stift GmbH, Stuttgart, im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens, ARE 8 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung des Sozialunternehmens Neue Arbeit gGmbH, Stuttgart, ARE 9 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für das Johannes-Brenz-Haus, Schwäbisch Gmünd, der Stiftung Evangelische Altenheimat, ARE 10 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung der Esslinger-Beschäftigungs-Initiative gGmbH, ARE 11 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Wilhelmshilfe e.V., Göppingen, im Rahmen des Vereinfachten Verfahrens, ARE 12 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diak Altenhilfe Stuttgart gemeinnützige GmbH, ARE 13 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung Alexander-Stift GmbH, Stuttgart, ARE 14 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für die Stiftung Evangelische Altenheimat, Stuttgart, und für die Evangelische Altenheimat gGmbH, Stuttgart, ARE 15 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Neue Arbeit Zollern Achalm e.V., Albstadt, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens, ARE 16 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landschloss Korntal gemeinnützige GmbH, ARE 17 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Sozialtherapeutischen Verein e.V., Holzgerlingen, ARE 19 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialunternehmens Neue Arbeit gGmbH, Stuttgart, im Unternehmensteil „Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“, ARE 20 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung des Neue Arbeit Neckar-Alb e.V., Tübingen, für die Jahre 2014 bis 2017, ARE 21 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für die Diakonische Jugendhilfe Region Heilbronn e. V., Eppingen-Kleingartach, für die Jahre 2014 bis 2016, ARE 22 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Konzern und Dienststellenverbund „Die Zieglerschen e.V. März 2018 abgeschlossenen Dienstverträgen anderweitige Abweichungen von den AVR DD mit Ausnahme - des Entgelts (§ 14 AVR DD bzw. – Wilhelmsdorfer Werke evangelischer Diakonie“ für die Jahre 2019 bis 2023, ARE 24 Arbeitsrechtliche Regelung zur Bestandssicherung für den Konzern und Dienststellenverbund „Die Zieglerschen e.V. Abschnitt. Auf dieser Seite finden Sie die offiziellen Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. in der derzeit geltenden Fassung vom 01.01.2021 als PDF-Dokument, wie sie von der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. beschlossenen wurden. Ãbergangs- und Schlussvorschriften, § 36 Anwendung weiterer Tarifverträge (VKA), Anhang zu § 6 (VKA) Arbeitszeit von Cheffahrerinnen und Cheffahrern, Anhang zu § 9 Bereitschaftszeiten Hausmeisterinnen/Hausmeister, Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen, Anhang zu § 16 (VKA) â aufgehoben â, Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 Teil 2 AVR-Wü/I Arbeitsvertrag, Teil 3.1 Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) einschlieÃlich ergänzender Bestimmungen, § 44 Reise- und Umzugskosten, Trennungsgeld, § 45 Beschäftigte im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetrieben, § 46 Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst, § 47 Beschäftigte in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen, § 48 Beschäftigte im forstlichen AuÃendienst, § 49 Beschäftigte in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und deren Nebenbetrieben, § 50 Beschäftigte in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben, § 52 Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen, § 54 Beschäftigte beim Bau und Unterhaltung von StraÃen, § 55 Beschäftigte an Theatern und Bühnen, § 56 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, § 57 Besondere Regelungen für Ãrztinnen und Ãrzte, § 58 Besondere Regelungen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, Abschnitt IX. EKHN 2021 S. 4) Anlage 1 AVR.KW Eingruppierungskatalog Entgeltgruppe 1 (Anm. März 2020 in RK BW, RK Bayern, RK Mitte, RK Nord und RK NRW. April 2014 einschlieÃlich ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag über die einmalige Sonderzahlung 2018 (TV Sonderzahlung 2018) vom 18. Oktober 2020 weitere 2,0 … 4 Höher- und Herabgruppierung, § 51a Entgelt der Beschäftigten in der Pflege, § 52 Entgelt der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, § 53 Betrieblicher Gesundheitszustand/Betriebliche Gesundheitsförderung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, Anlage C (VKA) zu § 52 Abs. Like. ANLAGE 2 ENTGELTTABELLE 63 ... Januar 2020 64 gültig ab 1. Besondere Regelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst, § 28a Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Anlage C (VKA) zu den AVR-Württemberg – Erstes Buch – und weitere Regelungen, § 28b Besondere Regelungen für am 30. Alle Regelungen zur Änderung der Vergütungsbestandteile, der Anlagen 17 und 17a zu den AVR, zur Einführung der Anlagen 30 bis 33 zu den AVR, zu den unteren Lohngruppen und zu den … Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsgruppeneinteilung K, die aus der Anlage 1b AVR-Württemberg in der am 31.Dezember 2008 geltenden Fassung übergeleitet werden, Anlage 3 Zuordnung der Vergütungsgruppen (Berufsgrupeneinteilung H, Anlage 1c) zu den Entgeltgruppen, Drittes Buch (III): Arbeitsrechtliche Regelung zur Anwendung der AVR-Württemberg in der Fassung des Vierten Buches und zur Überleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die AVR-Württemberg – Viertes Buch – und zur Regelung des Übergangsrechts, § 5 Zuständigkeit der Arbeitsrechtlichen Kommission – Landeskirche und Diakonie in Württemberg –, Viertes Buch (IV): AVR-Württemberg (AVR-Wü) – Fassung auf der Basis der AVR DD, Teil 3 Zusatzregelungen Württemberg zu den AVR DD, ZRW 1 Zusatzregelung Württemberg zu Anlage 10 zu den AVR DD, Anlage zu § 2 Abs. Abschnitt. Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen, § 13 (VKA) Eingruppierung in besonderen Fällen, § 14 Vorübergehende Ãbertragung einer höherwertigen Tätigkeit, § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen, § 18 (VKA) Leistungsentgelt und § 18a Leistungsentgelt nach § 18 (VKA), § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung, § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts, Abschnitt IV. EL #9960 … 1 AVR-Württemberg zur Anwendung des Altersteilzeitgesetzes in der Diakonie Stetten e. V. ZRW 17 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie-Klinikum Stuttgart Diakonissenkrankenhaus und Paulinenhilfe gGmbH, ZRW 19 Anstellungsgrundlage für die privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Evangelischen Bildungszentrums für Pflegeberufe Stuttgart gGmbH i. G. (EBZ), ZRW 20 Sonderregelung für Dienste für Menschen e. V. bzw. August 2011 einschließlich ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2012 und 2013 (VKA) vom 31.März 2012 einschließlich ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. Januar 2009 neugefassten AVR-Württemberg, die nach MaÃgabe der Regelungen der AVR-Württemberg von Anwendungsrelevanz sind. In den TVöD-Tarifverhandlungen im Oktober 2020 sind unter anderem für den Bereich der öffentlichen Pflege erhebliche Verbesserungen … Sonstige von den AVR-Württemberg – Erstes Buch – abweichende oder sie ergänzende Bestimmungen, § 18 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 31. 1 BT-B 1.4.2019 – 29.2.2020, Anlage C (VKA) zu § 52 Abs. AVB – Richtwerttabelle, gültig ab 01. 4 Höher- und Herabgruppierung, § 51a Entgelt der Beschäftigten in der Pflege, § 52 Entgelt der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, § 53 Betrieblicher Gesundheitszustand/Betriebliche Gesundheitsförderung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, Anlage C (VKA) zu § 52 Abs. SGB VIII, gültig ab 1. 3 ArbZG, § 23 Erschwerniszuschläge, Schichtzulagen, 4a. Die Gehaltstabelleim AVR gliedert sich in zehn Vergütungsgruppen und dreizehn Vergütungsstufen. 2 BT-K 1.4.2019 – 29.2.2020, Anlage G zu § 46 Abs. Januar 2020. zum Inhaltsverzeichnis. 1 Ausbildungsvertrag BT Pflege – Pflegeberufegesetz, Teil 4.2 Bestimmungen zum TVAöD – Besonderer Teil BBiG – (TVAöD-BBiG), § 11 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel, Lernmittelzuschuss, Teil 4.3 Bestimmungen zum TVAöD – Besonderer Teil Pflege – (TVAöD-Pflege), § 15 Zusätzliche Altersversorgung für Heilerziehungspflegeschülerinnen und -schüler, § 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Haftung, Schutzkleidung, § 12 Entgeltfortzahlungen in anderen Fällen, § 15 Beendigung des Praktikantenverhältnisses, Anlage zu § 2 Abs. Ãbergangs- und Schlussvorschriften, Anhang zu § 6 AVR-Wü/II Ergänzende Ãberleitungsregelungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich des Teils 3.2 der AVR-Württemberg/I â Besonderer Teil Krankenhäuser einschlieÃlich ergänzender Bestimmungen (BT-K) â fallen, Strukturausgleiche für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, I. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ausnahme des Pflegepersonals im Sinne der Anlage 1b AVR-Württemberg in der am 31.Dezember 2008 geltenden Fassung, II. 1 Ausbildungsvertrag BT BBiG, Anlage 2 zu § 2 Abs. 1 Ausbildungsvertrag BT BBiG, Anlage 2 zu § 2 Abs. AVR-Bayern Internetausgabe des Diakonischen Werkes Bayern Stand 20.03.2020 § 4 Stufen der Entgelttabelle 119 § 5 Überleitungs- und Besitzstandsregelung 120 Baden-Württemberg, Bayern, Mitte, Nord und Nordrhein-Westfalen FAKTENBLATT VERGÜTUNG ... gruppe S 11b der Anlage 33 zu den AVR* eingruppiert. … Ãberleitung in die Entgeltordnung (VKA) zu den AVR-Württemberg â Erstes Buch â und weitere Regelungen, § 29d Ãberleitung in die Anlage E zum Teil 3.2 und zum Teil 3.3 AVR-Wü/I, 6. Aktualisierungslieferung – 1. 1 Praktikantenvertrag, Teil 4.5 Vergütung von Praktikanten von Fachhochschulen und Universitäten – ZRW 8 –, Teil 4.6 Praktikantinnen und Praktikanten im Vorpraktikum und in der Berufsorientierung, § 6 Schweigepflicht, Nebentätigkeit, Haftung, Schutzkleidung, § 8 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit, § 12 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen, § 13 Beendigung des Praktikumsverhältnisses, Teil 5 Ergänzende Tarifverträge einschließlich ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte einschließlicher ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ), Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte (RatSchTV), Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ – einschließlich ergänzender Bestimmungen, Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung vom 2. Januar 2009 neugefassten AVR-Württemberg, die nach Maßgabe der Regelungen der AVR-Württemberg von Anwendungsrelevanz sind. 1 Nr. Redaktioneller Anhang § 3a Fort- und Weiterbildung § … B. Redaktioneller Anhang: Regelungen der AVR-Württemberg in der am 31. Zu den AVR Stand 31.12.2020 Überleitung in die Entgeltordnung (VKA) zu den AVR-Württemberg – Erstes Buch – und weitere Regelungen, § 29d Überleitung in die Anlage E zum Teil 3.2 und zum Teil 3.3 AVR-Wü/I, 6. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsgruppeneinteilung K, die aus der Anlage 1b AVR-Württemberg in der am 31.Dezember 2008 geltenden Fassung übergeleitet werden, Anlage 3 Zuordnung der Vergütungsgruppen (Berufsgrupeneinteilung H, Anlage 1c) zu den Entgeltgruppen, Drittes Buch (III): Arbeitsrechtliche Regelung zur Anwendung der AVR-Württemberg in der Fassung des Vierten Buches und zur Ãberleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die AVR-Württemberg â Viertes Buch â und zur Regelung des Ãbergangsrechts, § 5 Zuständigkeit der Arbeitsrechtlichen Kommission â Landeskirche und Diakonie in Württemberg â, Viertes Buch (IV): AVR-Württemberg (AVR-Wü) â Fassung auf der Basis der AVR DD, Teil 3 Zusatzregelungen Württemberg zu den AVR DD, ZRW 1 Zusatzregelung Württemberg zu Anlage 10 zu den AVR DD, Anlage zu § 2 Abs. Sonstige von den AVR-Württemberg â Erstes Buch â abweichende oder sie ergänzende Bestimmungen, § 18 Vorübergehende Ãbertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 31. Gültig von: Gültig bis: Veränderung : Anlage 3 - gültig ab 1.