1, Abs. 1 S. 2 FamFG. Der Sachverständige hat dabei nicht zwingend eine ganztägige Betreuung für erforderlich gehalten, in seiner mündlichen Anhörung aber erklärt, dass dies letztlich von den Einzelheiten und der näheren Gestaltung der Betreuung abhängt. Der Verfahrenswert wird auf 5.000,– € festgesetzt. in der Vorschrift des § 1632 Abs. Intensive Vorbereitung der Rückführung des Kin-des/Jugendlichen in den elterlichen Haushalt, d. h. die Eltern/Sorgeberechtigten dahin gehend zu befähigen, ihre Ressourcen und Potenziale systematisch zu erkennen, zu aktivieren und zu nutzen. Allerdings hat das Gutachten auch zur Überzeugung des Gerichts ergeben, dass die bei dem Kind zunächst festgestellte Gedeihstörung eindeutig auf das im Dezember 2012 diagnostizierte Silver-Russell-Syndrom zurückzuführen ist und nicht auf ein elterliches Fehlverhalten bei der Betreuung und Versorgung des Kindes. Der Antrag der Pflegeltern auf Anordnung des Verbleibs des Kindes in der Pflegefamilie wird zurückgewiesen. Rückführung in den elterlichen Haushalt oder Verbleib in der Gruppe bis ins Jugendalter, dann Vermittlung in ein altersentsprechendes Bezugssystem Ansprechperson Bereichsleitung Gleichwohl hat sich der Sachverständige im Rahmen seiner Begutachtung intensiv mit der Situation des Kindes auseinandergesetzt, sodass ihm aus Sicht des Gerichts die in seiner mündlichen Erörterung getroffene Einschätzung möglich war. am 3.2.2011, abzulehnen und den Verbleib des Kindes „…“ bei den Pflegeeltern anzuordnen. Silver-Russel-Syndroms gestellt. OG in einem Gästehaus der Pallottiner in Friedberg untergebracht. bei der Klärung eines Verbleibs des Kindes nach einer Fremdunterbringung im Haushalt der Pflegefamilie, Erziehungsstelle oder der Heimeinrichtung etc. 4 BGB verortet, aber auch Entscheidungen nach § 1666 BGB bzw. Rechtlich sind die Konflikte v.a. Mit Schreiben des Gerichts vom 19.7.2013 wurden die übrigen Verfahrensbeteiligten darauf hingewiesen, dass die Pflegeeltern als Beteiligte gemäß §§161 Abs. Das Gericht hat sich nach sorgfältiger Abwägung gegen die Einholung eines weiteren Gutachtens zu dieser Frage entschieden. 6 Abs. vierteljährliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Rückführung eines Pflegekindes in den elterlichen Haushalt nicht möglich sein, ist eine dauerhafte Maßnahme zu prüfen, wie z.B. entschieden. Bei der Kindesmutter hat der Sachverständige eine eingeengte Erziehungskompetenz gesehen. 027/2011.4) gaben die Eltern eine Sorgeerklärung ab.„…“ wurde in der 29. Mit Beschluss des Gerichts vom gleichen Tag wurde den Kindeseltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Gesundheitssorge für „…“ entzogen und dem Jugendamt des „…“ als Pfleger übertragen. Mit dieser vorübergehenden stationären Hilfe werden die elterlichen Kompetenzen zur umfassenden Verantwortungsübernahme gegenüber dem Kind (wieder-) hergestellt und Umfeldbedingungen geschaffen, die eine Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt ermöglichen. Hinweis: Der Berichtigungsbeschluss wurde in den Entscheidungstext eingearbeitet: Der Beschluss vom 28.08.2013 wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt: Es wird im Tenor folgender Ausspruch hinzugefügt: Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 42 FamFG wegen einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit. Der Sachverständige hat in seiner Anhörung hierzu erklärt, dass es sich bei „…“ sicher um ein unsicher gebundenes Kind handele. Simone Thies Stellvertretende pädagogische Leitung Telefon 0221 960361-55 s.thies(at)cjg-ksj.de . 2 BGB nicht zu erwarten. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.11.2020 – 2 UF 139/20 „Der Anspruch auf gerichtliche... Amtsgericht Leverkusen, Urteil vom 27.05.2020 – 27 C 135/19 Tenor: 1. 4 BGB als im Verhältnis zu einem Sorgerechtsentzug milderes Mittel erwogen werden. Anlässlich des stationären Klinikaufenthaltes des Kindes im November 2012 führten die Ärzte das geringe Gewicht des Kindes bei Aufnahme auf Erziehungsdefizite der Kindesmutter zurück, was letztlich zu der Empfehlung einer außerhäuslichen Unterbringung des Kindes führte. Auch beiden Elternteilen gelang es, über einen längeren Zeit- raum stabil zu bleiben. Am 16.8.2012 wurde „…“ in den elterlichen Haushalt entlassen, wobei ab dem 20.8.2012 wiederum pädagogische Fachkräfte in der Familie installiert wurden. Am 22.3.2012 und wiederum am 23.5.2012 kam es zu erneuten kurzfristigen stationären Aufnahmen des Kindes. Diese haben ihn über 9 Monate liebevoll und intensiv betreut und versorgt. Die Kindeseltern sind nicht verheiratet.Der Kindesvater hat die Vaterschaft mit Urkunde des Jugendamtes des „…“ vom 10.2.2011 (UR-Nr. Die Beantwortung der Frage, ob das Kindeswohl durch die Wegnahme aus der Pflegefamilie nachhaltig gefährdet würde, erfordert regelmäßig eine auf die Zukunft bezogene Prognoseentscheidung, die zwangsläufig mit Ungewissheiten behaftet ist. Der Sachverständige „…“ hat in seinem Gutachten nicht die Übertragung der Gesundheitssorge auf einen Pfleger für erforderlich gehalten. Die Rückführung in den elterlichen Haushalt ist ebenso eine Option, wie der Verbleib bis zur Verselbständigung oder andere individuelle Lösungen. Die Elternarbeit wird im Marie-Mattfeld-Haus überwiegend durch eine extra ausgewiesene Das OLG wies die Rechtsmittel der Pflegeeltern und des Jugendamtes mit der Maßgabe zurück, dass den Eltern aufgegeben wurde, ab Rückkehr des Kindes in ihren Haushalt Familienhilfe des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen und befristet ihre Gespräche bei der Drogenberatungsstelle fortzusetzen. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Eine darüber hinausgehende Fremdbetreuung ist nach dem eindeutigen Ergebnis des Sachverständigengutachtens unerlässlich. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) und die Grundrechtsposition des Kindes aus Art. AG Leverkusen: Wer eine anwaltliche Leistung in Anspruch nimmt, muss diese auch bezahlen. Eine Rückführung des Kindes hat vor dem Hintergrund seiner mehrmonatigen Unterbringung in der Pflegefamilie ohnehin behutsam und über einen längeren Zeitraum zu erfolgen. Der Beschluss wurde sowohl von den Pflegeeltern als auch vom Jugendamt angegriffen. Muster Arbeitsvertrag mit einem Telearbeitnehmer, Anhebung der Grenzen für monatliche bzw. Rückführung in den elterlichen Haushalt oder Verbleib in der Gruppe bis ins Jugendalter, dann Vermittlung in ein altersentsprechendes Bezugssystem ; Ansprechperson. Reintegration in den elterlichen Haushalt) Überblick O Einleitung O Filmausschnitt O Angebot O Zielgruppe/Ziele O Elternarbeit Coaching O Fotos O Interview O Abschluss . In der Stellungnahme des SPZ vom 19.7.2013 (Bl. 2. Mit Schreiben vom 20.11.2012 leitete das Jugendamt durch Anrufung des Familiengerichts gem. Dies sind Cookies, die keinen Analytischen- oder Marketing-Zweck verfolgen, sondern notwendig für eine Funktion der Website sind. AG Gießen: Zur Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie in den Haushalt der Eltern, Dieser Kindeswohlgefährdung kann nach dem Ergebnis der gerichtlichen Ermittlungen aus jetziger Sicht jedoch durch andere öffentliche Hilfen begegnet werden, sodass ein teilweiser Entzug der elterlichen Sorge nicht zulässig ist, Allein die Tatsache, dass das Kind bei den Pflegeeltern möglicherweise besser aufgehoben wäre als bei den leiblichen Eltern rechtfertigt vor dem Hintergrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedoch nicht den Entzug der elterlichen Sorge und die Fremdunterbringung des Kindes. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang auch ein erhöhter Betreuungsanteil des Kindesvaters. Muster Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten, § 55 Zivilprozessrecht / 1. Der Sachverständige hat dies allerdings nur für den Fall vorgeschlagen, dass die Eltern sich als nicht ausreichend in der Lage erweisen sollten, insoweit durch Bevollmächtigung von Vertretern für die Wahrnehmung der Interessen des Kindes zu sorgen. § 33 SGB VIII beantragten. Sie wollen mehr? Az. Die Reisekosten (Nrn. 4 BGB lediglich, eine Herausnahme zur Unzeit zu verhindern. Es wird eine hohe Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit erwartet. Dann testen Sie hier live & unverbindlich Deutsches Anwalt Office Premium 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt. 221 b ff.) Die Trennung von den Pflegeeltern wird für „…“ voraussichtlich mit einer erheblichen psychischen Belastung verbunden sein. Außergerichtliche Kosten werden durch die Beteiligten nicht erstattet. Falls als Ziel jedoch die Verselbständigung des Jugendlichen angedacht ist, findet lediglich ein Austausch zu Themen wie Schule und Beruf, sowie Hilfestellung zu Wochenend- und Ferienheimfahrten statt. Da es auch bei Dauerpflegekindverhältnissen verfassungsrechtlich geboten sei, die Rückführung des Kindes grundsätzlich offen zu halten, ermögliche § 1632 Abs. v. 20.01.2016 – 1 BvR 2742/15 und … Der Senat war – das soll hier nicht verheimlicht werden – sogar geneigt, eine (befristete) Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. Eine erneute Begutachtung des Kindes und der Kindeseltern würde zudem dazu führen, dass durch den für die Begutachtung erforderlichen Zeitrahmen eine Verfestigung der jetzigen Situation eintreten würde und damit allein durch Zeitablauf Fakten geschaffen werden könnten. Die Pflegeltern haben, wie auch aus den Entscheidungsgründen ersichtlich, beantragt, den Antrag auf Herausgabe des Kindes „…“, geb. Bei beiden Perspektiven ist die Arbeit mit den „Wurzeln“, den Eltern, der Herkunftsfamilie der Kinder und Jugendlichen, ein Eckpfeiler unserer Tätigkeit, auch wenn keine Rückführung in den elterlichen Haushalt möglich erscheint. Im Abschnitt über Elternarbeit finden Sie Informationen über die Zusammenarbeit, wenn eine Rückführung in den elterlichen Haushalt das Ziel der Jugendhilfemaßnahme ist. Seitens der behandelnden Ärzte wurde das Untergewicht des Kindes auf Erziehungsdefizite der Kindesmutter zurückgeführt. In der Stellungnahme vom 23.7.2013(Bl. Muster: Gesellschafterbeschluss Bestellung Geschäftsführer und Prokurist, Tierhaltung und Nachbarschutz / 4.7 Hundegebell, § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Bei der nach § 1632 Abs. 3 GG geprägt sei, komme ein weiterer Sorgerechtsentzug und eine dauerhafte Verbleibensanordnung nur dann in Betracht, wenn das Kind bei seiner Rückführung in den elterlichen Haushalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachhaltig gefährdet würde. Zielgruppe / Platzkapazität: Therapeutische Jungenwohngruppe mit 8 Plätzen Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderungen, Wahrnehmungsstörungen, Aufmerksamkeitsdefiziten und Versagensängsten wenig ausgeprägtes Konzentrationsvermögen Überforderung in … Nach von den Eltern durchgeführten Entgiftungen und stationären psychiatrischen Behandlungen unterzogen sie sich einer stationären Therapie nebst Nachsorge. Eine Wiederaufnahme des Kindes in den elterlichen Haushalt kommt insgesamt daher nur in Betracht, wenn die entsprechenden Hilfen installiert sind. Damit hat sich der wesentliche Grund für die Inobhutnahme des Kindes im Nachhinein als unzutreffend herausgestellt. Der Sachverständige hat sich letztlich eindeutig dahingehend positioniert, dass er einen Wechsel des Kindes zurück zu den Eltern nicht für unzumutbar halte und insgesamt eine große Chance sehe, dass „…“ bei den Eltern aufwachsen und sich entwickeln könne. 4 BGB zu treffenden Entscheidung stehen sich das grundgesetzlich geschützte Elternrecht aus Art. Ziel der Unterbringung ist die Befähigung zu einem eigenständigen Leben, in Einzelfällen auch eine Rückführung in den elterlichen Haushalt. Die Beklagte... OLG Celle, Beschluss vom 30.04.2020 – 19 WF 59/20 Oberlandesgericht Celle Beschluss In... Diese Website darf kostenfrei verlinkt werden. Die Rückführung in den elterlichen Haushalt, die langfristige Unterbringung in einer unserer Wohngruppen oder der geplante Weg in die Verselbständigung wird nach der individuell abgestimmten Hilfeplanung mit allen Beteiligten erarbeitet. Zwar war die Frage möglicher nachhaltiger Beeinträchtigungen des Kindeswohls durch einen Wechsel in die Herkunftsfamilie aufgrund der Bindung zu den Pflegeeltern nicht Gegenstand des ursprünglichen Gutachtenauftrags. Gerade die Annahme, dass die Kindeseltern „…“ nur unzureichend versorgen und hierauf seine mangelnde Gewichtszunahmen zurückzuführen sei, war jedoch Grundlage der Inobhutnahme des Kindes im November 2012. 3 FamGKG. Die einstweilige Anordnung vom 28.11.2012 des Amtsgerichts – Familiengerichts – Gießen (Az. In allen Gruppen geht es vorrangig um eine intensive Eltern- und Familienarbeit auf der Grundlage systemischer Beratung, mit dem Ziel der Rückführung in den elterlichen Haushalt. Dem Gericht ist bei seiner Entscheidung bewusst, dass die Verhältnisse bei den Kindeseltern nicht ideal sind und die Umsetzung der Entscheidung deshalb ganz maßgeblich von dem zukünftigen Verhalten der Kindeseltern abhängen wird. 6 Abs. In der Zeit vom 7.3. bis 21.3.2012 befand sich „…“ bei den Kindeseltern, da er aufgrund einer Infektion eine Gefährdung für die anderen Kinder auf der Station darstellte. Am 04.12.2012 wurde seitens des Instituts für Humangenetik des Universitätsklinikums Essen bei „…“ die Diagnose eines sog. Insbesondere die fortwährende Trennung des Kindes von seinen Eltern bedarf der Legitimation durch eine aktuelle, mit der Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt verbundene Kindeswohlgefährdung (BVerfG, Beschl. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Wenn Eltern wie hier das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen und damit sogleich die Aufrechterhaltung der Trennung der Kinder von ihnen gesichert werden soll, darf dies nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl.Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8.3.2012, Az. „…“, geboren am 03.02.2011, ist das gemeinsame Kind von „…“ und „…“. Rückkehr des Kindes in den elterlichen Haushalt er-möglichen sowie die Rückführung aktiv zu begleiten. AG Syke: Zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen…, AG Syke: Zur Frage einer Kindeswohlgefährdung, wenn…, AG Bremen: Zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen…, OLG Zweibrücken: Keine außergerichtliche Lösung mit…, AG Bremen: Zur Kindeswohlgefährdung bei einem…, Wir verwenden auf unserer Webseite technisch notwendige Cookies (auch Essenzielle Cookies genannt). § 1632 Abs. Das Gericht ist jedoch nicht der Auffassung, dass es unmöglich sein wird, entsprechende Hilfen zu organisieren, wenn dies sicher auch nicht sehr kurzfristig in allen Bereichen gelingen können wird. Am 5.11.2012 kam es zu einer erneuten stationären Aufnahme von „…“ in der Uniklinik in „…“aufgrund seines weiterhin geringen Gewichts. 1 Abs. Das Jugendamt brachte das Kind in einer Pflegefamilie unter. Das Gericht weist die Kindeseltern an dieser Stelle nochmals eindringlich darauf hin, dass das Gelingen einer Rückführung und der dauerhafte Verbleib des Kindes in ihrer Familie nur dann gelingen kann, wenn sie die notwendigen Hilfen konsequent annehmen und umsetzen. Ab September 2002 lebt M. bei ihren Eltern. Auch dieser hat in seiner mündlichen Anhörung erklärt, dass eine Betreuung durch eine Tagesmutter oder in einer Kleingruppe für ihn vorstellbar sei, dies aber sicher anders in einer 20-köpfigen Kindergartengruppe zu beurteilen sei. Im Rahmen des stationären Aufenthaltes wurde bei „…“ eine Gedeihstörung sowie eine sensomotorische Entwicklungsverzögerung festgestellt. Im Übrigen hielt es die Beschwerde im Wesentlichen für unbegründet. Angesichts des Alters des Kindes kann dies ohne weiteres als ein längerer Zeitraum im Sinne des § 1632 Abs. BVerfG aaO). Lebt das Kind seit längerer Zeit in Familienpflege und wollen die Eltern das Kind von der Pflegeperson wegnehmen, so kann das Familiengericht nach dieser Vorschrift anordnen, dass das Kind bei der Pflegeperson bleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde. gefunden haben. Bitte aktivieren Sie Javascript in Ihrem Browser um das Newsletter-Abonnement abzuschließen. Eine Einschränkung der Erziehungskompetenz hat er bei dem Kindesvater allenfalls darin gesehen, dass er sich innerhalb der Elternbeziehung, zumindest bezogen auf das Kind, möglicherweise etwas mehr zurückzunehmen scheine, als dies für „…“ hilfreich sei. : 1 BvR206/12, zit. : 248 F 2508/12) wird aufgehoben. Weiterlesen. 3 FamFG hinzugezogen werden. Entgegen der zunächst ablehnenden Haltung der Kindesmutter wurde der stationäre Aufenthalt des Kindes jedoch zunächst fortgesetzt. Dass die Kindeseltern letztlich nicht der dauerhaften Fremdunterbringung zustimmen konnten, ist menschlich nachvollziehbar und insoweit nicht als mangelnde Kooperationsfähigkeit auszulegen. Dem Gericht ist insbesondere aufgrund der anschaulichen Schilderungen der Pflegeeltern in ihrer persönlichen Anhörung und aufgrund der vorliegenden Arztberichte allerdings auch bewusst, dass es sich bei „…“ aufgrund der vorliegenden Erkrankungen um ein Kind mit einem erheblichen Versorgungs- und Förderungsbedarf handelt, welchem die Kindeseltern alleine nicht ausreichend nachkommen können. Damit ist eine Aufnahme des Kindes in den von den Kindeseltern angedachten Kindergarten nicht möglich, sollte sich ergeben, dass es sich dabei um eine Kindergartengruppe üblicher Größe handeln sollte. Sie beschäftigt sich ausführlich und eingehend mit der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG zu den Voraussetzungen für die Rückführung eines Pflegekindes zu seinen Eltern. Nähere Erläuterungen hierzu hat er in der mündlichen Verhandlung vom 25.07.2013 gegeben. Unabdingbar für eine Rückführung ist zudem die Organisation einer Tagesbetreuung für „…“. Die Prognoseunsicherheit darf im Hinblick auf das grundgesetzlich garantierte Elternrecht nicht dazu führen, dass eine Rückkehr des Kindes zu seinen Eltern schon dann unterbleibt, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen ist, dass die Herausnahme des Kindes aus einer Pflegefamilie zu einer psychischen oder physischen Schädigung des Kindes führt. Muster: Grundmuster einer materiellen Klageerwiderung, § 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Am 24.5.2012 wurde „…“ wieder in die Obhut der Kindeseltern entlassen, welche eine Hilfe zur Erziehung gem. Das Gericht kann dabei auch die Skepsis des Jugendamtes nachvollziehen, ob die Kindeseltern die zu gewährenden Hilfen tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Geschäftsgebühr, Nr. § 1696 BGB wurden untersucht, sofern sie den Verbleib oder die Rück-führung von Pflegekindern betreffen. Bundesverfassungsgericht, FamRZ 2010,865). Es handelt sich um zahlreiche und umfangreiche Maßnahmen, deren Organisation und Finanzierung erhebliche Anforderungen an das zuständige Jugendamt stellt. Andererseits ist Voraussetzung einer Verbleibensanordnung aber auch nicht, dass eine Kindeswohlschädigung bei Rückkehr des Kindes zu seinen Eltern mit Sicherheit zu erwarten ist, da ein solches Verständnis das Kindeswohl nicht ausreichend berücksichtigen würde (vgl.